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Als Wahlhebamme verrechne ich direkt mit dir.
Bei Abschluss meiner Hebammenbetreuung erstelle ich eine Honorarnote.
Nach Einzahlung aller Rechnungsbeträge kannst du diese Honorarnote bei deiner gesetzlichen Krankenkasse (ÖGK, SVS, SVB, BVAEB, KFA, WGKK) einreichen.
Anschließend wird ein Teilbetrag retourniert (80% des aktuellen Kassentarifes = nicht meines Tarifes)
Leistungen während der Schwangerschaft werden nur bei geplanter ambulanter Geburt oder geplanter Hausgeburt und Praxis:Geburtshausgeburt zurückerstattet.
Leistungen nach der Geburt werden nur in den ersten 8 Lebenswochen des Babys übernommen. Erkundige dich vorab auch, ob deine Zusatzversicherung (wenn vorhanden) einen weiteren Betrag bzw. die Privatleistung erstattet - viele Zusatzversicherungen übernehmen Hebammenleistungen.
Der Selbstbehalt von Gesundheitsleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in der ArbeitnehmerInnenveranlagung als "Außergewöhnliche Belastungen" (Beilage L1ab) geltend gemacht werden.
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Kassenleistungen werden mit 80% des Kassentarifs (entspricht nicht der Höhe meines Tarifs) rückvergütet.
Sollte die Hausgeburt/ Praxis:Geburtshausgeburt oder die ambulante Geburt nicht stattfinden, werden alle bereits durchgeführten Treffen in der Schwangerschaft mit den jeweiligen Tarifen lt. meiner Preisliste : sprich alle fälligen Anzahlungen, sowie die Reservierungsgebühr einbehalten.
Du erhältst auch in diesem Fall eine Honorarnote zur Rückerstattung.
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